Bei Biegeträgern besteht die Möglichkeit, daß sie durch Biegedrillknicken ("Kippen") versagen. Diese Versagensmöglichkeit wird durch die stabilisierende Wirkung angrenzender Bauteile wesentlich eingeschränkt. Zur Vereinfachung wird dann der Nachweis häufig in Form des Nachweises einer Mindeststeifigkeit geführt. Auf diesem Gebiet haben sich in den letzten Jahren wichtige neue Erkenntnisse ergeben, die in der zahlreichen älteren Literatur meist nicht berücksichtigt werden. Es erfolgt hier eine Zusammenfassung der vorliegenden Erkenntnisse. Beispiele zeigen die Anwendung.
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