Zur Begrenzung der Zwängungsspannungen in grossflächigen Bauteilen mit entsprechender Rissgefahr werden oft Schwindlücken vorgesehen, die nachträglich ausbetoniert werden. Diese Schwindlücken stellen jedoch immer Arbeitsfugen dar, die einmal eine Störung des homogenen Betongefüges darstellen und zum anderen Kosten verursachen. Sie werden deshalb vom Autor zu Gunsten alternativer Massnahmen abgelehnt.
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