Die Meinung der Finanzverwaltung ist nicht immer in Stein gemeißelt. Das zeigt ein Urteil zur Frage, ob bei Einbringung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft die gewerbesteuerlichen Verluste der Kapitalgesellschaft auf die Personengesellschaft übergehen können. Das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil v. 30.1.2017, Az. 10 K 3703/14) hat das entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung bejaht. Nun muss der BFH im Revisionsverfahren ran.
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