Findet bei einem Bauunternehmen, bei einem Ingenieurbüro oder bei einem Architekten eine Betriebsprüfung oder eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung des Finanzamts statt, befindet sich meist der Vorsteuerabzug im Visier der Prüfer. Doch mit ein paar cleveren Argumenten lässt sich der Kürzungseifer der Finanzbeamten elegant ausbremsen. Die Steilvorlage für die Argumentation von Freiberuflern und Unternehmen gegen die Vorsteuerkürzung liefert ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs, dessen Aussagen im Folgenden beleuchtet werden (BFH, Urteil v. 1.3.2018, Az. V R 18/17).
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