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Belege nur vorhalten oder doch gleich mit einreichen?

Berichte - UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft/2018

Seite: 19

Wenn Sie die Einkommensteuererklärung 2017 abgeben, müssen Sie keine Belege mehr beifügen. Es gilt lediglich eine Belegvorhaltepflicht. Die Landesfinanzdirektion Thüringen rät in bestimmten Fällen trotzdem dazu, auch 2017 Belege gleich abzugeben.

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