In vielen Betrieben stellen die Betriebsinhaber ihren Ehegatten als Minijob-Arbeitskraft ein. Das hat viele Vorteile. Der Ehegatte ist mit der Arbeitszeit flexibler, es besteht ein absolutes Vertrauensverhältnis und die Lohnzahlungen wirken sich zu 100% steuersparend als Betriebsausgabe aus. Der UBB stellt Ihnen drei besonders interessante Gestaltungsüberlegungen für den Minijob-Ehegatten vor.
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