Reichen Sie Ihre Steuererklärung sehr spät beim Finanzamt ein und das Finanzamt setzt eine Steuernachzahlung fest, fordert das Finanzamt meist auch noch 0,5% Zinsen pro Monat, fällig ab dem 15. Monat nach Ablauf des betreffenden Steuerjahrs. Das sind 6% Zinsen pro Jahr. Ein Zinssatz, der angesichts der Null-Prozent-Zinsen deutlich überzogen erscheint. Doch bei Steuererstattung gilt das selbe Prinzip: Es gibt in diesem Fall 6% Erstattungszinsen pro Jahr auf Nachzahlungszinsen.
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