Stößt das Finanzamt bei der Prüfung einer GmbH oder einer AG auf zu hohe Zahlungen an den Gesellschafter oder an dem Gesellschafter nahestehende Personen, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Doch damit nicht genug: Es wird meist auch noch eine Schenkung von der Kapitalgesellschaft unterstellt, die eine Schenkungsteuer auslöst. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs hat diese Auffassung jedoch jetzt gekippt.
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Verdeckte Gewinnausschüttung: BFH urteilt zur Schenkungsteuer | UnternehmerBrief Bauwirtschaft