Sehr beliebt ist in der Praxis die steuerfreie Überlassung von betrieblichen Telekommunikationsgeräten wie PC, Tablet oder Handy durch den Arbeitgeber (AG) an Arbeitnehmer (AN). Ein Urteil des Finanzgerichts Sachsen zeigt jedoch, dass dieses Steuersparmodell auch schiefgehen kann.
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