Aktuell laufen wieder Betriebsratswahlen. Die Notwendigkeit einer Neuwahl ergibt sich aus § 13 Abs.1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Danach finden alle vier Jahre Betriebsratswahlen statt. Demgemäß finden die Wahlen noch bis zum 31. Mai statt. Der UBB gibt einen groben Überblick über die vorgeschriebenen unterschiedlichen Wahlverfahren.
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