Zum 1.1.2018 haben sich die Steuerspielregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) geändert. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kommt für GWG bis zu den Nettoanschaffungskosten von 800 Euro der Sofortabzug als Betriebsausgaben in Betracht. Unternehmer müssen ab 2018 also neue Buchungskonten einführen. Bei vielen Firmen herrscht hier noch Nachholbedarf.
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