Sind Sie GmbH-Gesellschafter, haben eine Gewinnausschüttung von Ihrer GmbH bekommen, sind steuerlich unberaten und haben Sie vergessen, für die Besteuerung der Gewinnausschüttung in der Steuererklärung die Besteuerung nach dem “Teileinkünfteverfahren” zu beantragen, können Sie das vielleicht nach einem neuen BFH-Urteil noch nachholen.
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