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Vorsicht bei Einspruch über ElsterOnline-Portal

Berichte - UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft/2018

Seite: 19

Eine tolle Idee eigentlich: Sie sind mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden, setzen sich an Ihren PC und legen über das Portal ElsterOnline elektronisch Einspruch ein. Das dachte sich auch ein Kläger, der jedoch eines Besseren belehrt wurde. Denn so ganz einfach ist das mit dem elektronischen Einspruch wohl doch nicht.

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