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Steuerspielregeln für Eltern

Berichte - UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft 12/2018

Seite: 14

Fachgebiete: Baubetrieb
Ist das Kind noch in Ausbildung oder studiert, können Eltern die Beitragszahlungen zur gesetzlichen, zur freiwilligen Basiskrankenversicherung und Pflegeversicherung wie eigene Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Der BFH hat nun strenge Steuerspielregeln für Eltern festgelegt.

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