“Ja ist denn heut schon wieder Weihnachten?” - Heute zwar noch nicht, aber die ersten Weihnachtsfeiern stehen schon wieder direkt vor der Tür. Findet bei einem Arbeitgeber eine Lohnsteuerprüfung des Finanzamts statt, gilt ein kritischer Blick meist den Betriebsveranstaltungen. Denn betragen die Kosten je Teilnehmer mehr als 110 Euro, fällt für den übersteigenden Betrag Lohnsteuer an. Fraglich ist, ob bei der Ermittlung der Teilnehmerkosten von den geladenen Gästen oder von den tatsächlich anwesenden Gästen auszugehen ist.
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