Vermietet ein Unternehmer eine Immobilie seit Jahrzehnten umsatzsteuerpflichtig, stellt sich in der Praxis die Frage, ob bei Abriss des Gebäudes ein Vorsteuerabzug hinsichtlich der Abrisskosten besteht. Die “klare” Antwort lautet: Es kommt darauf an.
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