Anfang 2019 wird der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) eine neue VOB herausgeben. Bei näherer Betrachtung erkennt man, dass eine neue VOB/A-Gesamtausgabe mit überarbeitetem 1., 2. und 3. Teil der VOB/A und einzelnen Änderungen im Bereich der VOB/C geplant ist. Die VOB/B bleibt dagegen unverändert: eine Neufassung bzw. Anpassung an das neue Bauvertragsrecht ist laut DVA derzeit nicht beabsichtigt. Man wird die Entwicklung weiter beobachten.
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