Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren monatliche Sachbezüge bis zu einem Bruttowert von 44 Euro. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Der Benzingutschein, der Lottoschein oder der Bezug von Waren durch den Arbeitnehmer sind lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Doch bei der 44-Euro-Freigrenze gibt es ein Steuerrisiko. Die Rede ist von der Übernahme von Versandkosten durch den Arbeitgeber.
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