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Steuer trotz Entwicklungshilfe

Berichte - UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft/2018

Seite: 19

Zwar gibt es in Deutschland für Handwerksbetriebe genügend Arbeit. Doch so mancher Handwerksbetrieb engagiert sich auch für soziale Projekte im Ausland. Schickt man einen Mitarbeiter zur Entwicklungshilfe ins Ausland, dürfte das nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs die Lohnsteuerprüfung auf den Plan rufen.

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