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Muss ein Arbeitgeber Inklusionsbeauftragten einrichten?

Berichte - UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft/2018

Seite: 16-17

Autoren: Mecking, Volker

Durch das “Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung” (Bundesteilhabegesetz, BTHG) war ein Systemwechsel beabsichtigt, in dessen Zuge die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgenommen und ein eigenes entsprechendes Leistungsrecht im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) verankert werden sollte. Aktuell stellt sich für Arbeitgeber insbesondere die Frage, inwieweit sie einen so genannten “Inklusionsbeauftragten” in ihrem Betrieb installieren müssen. Der UBB klärt auf.

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