Sagt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter vor Absolvierung einer beruflichen Fortbildung die Übernahme der Fortbildungskosten zu, handelt es sich bei den übernommenen Kosten nicht um Arbeitslohn. Die Zahlungen des Arbeitgebers sind steuerfrei. Doch es gibt einen Fall, bei dem die Kostenübernahme Lohnsteuer auslöst.
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