Muss sich ein Eigenheimbesitzer auf Anordnung der Gemeinde an den Kosten für eine Straßensanierung beteiligen, kann er dafür womöglich eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG in Höhe von 20% der Arbeitsleistung, maximal in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr, in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Noch wehren sich die Finanzämter allerdings gegen diese Steueranrechnung.
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