Veräußert ein Unternehmer sein Unternehmen im Ganzen an einen Unternehmer für dessen Unternehmen, fällt keine Umsatzsteuer an. Die OFD Niedersachsen weist auf die Besonderheiten dabei hin und darauf, dass solche Umsätze in der Umsatzsteuererklärung explizit anzugeben sind.
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