Das seit 1. Januar 2018 geltende neue gesetzliche Bauvertragsrecht beinhaltet weitreichende Neuerungen der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Bauunternehmers bei der Abwicklung von Bauverträgen. Für Baufirmen stellt sich die Frage: Was muss der Bauunternehmer dazu bereits bei der Vertragsgestaltung/-verhandlung berücksichtigen? Der UBB gibt Tipps.
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