Bei Umsatzsteuer- und Betriebsprüfungen verweisen Prüfer des Finanzamts gerne mal auf EuGH-Urteile, die die gängigen deutschen Steuerregelungen übertrumpfen sollen. Das passiert in der Praxis häufig bei verlorenen Anzahlungen. Doch der Argumentation der Prüfer kann durch Hinweis auf detaillierte Fundstellen der Wind aus den Segeln genommen werden.
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