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Anmeldung nur vierteljährlich?

Berichte - UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft/2017

Seite: 16

Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz (Abruf-Nr. 195267) sieht vor, dass Arbeitgeber beim Finanzamt beantragen können, die Lohnsteuer statt monatlich nur noch vierteljährlich anmelden zu müssen. Betroffen sind Unternehmen, deren abzuführende Lohnsteuer im Jahr 2016 mehr als 1.080 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro betragen hat.

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