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Arbeitnehmer: Abfindung - auf günstigere Besteuerung pochen

Berichte - UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft/2017

Seite: 19

Haben Sie 2016 eine Abfindung erhalten, steht Ihnen unter anderem ein günstigerer Steuersatz zu, wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber veranlasst ist. Haben Sie selbst gekündigt und eine Abfindung ausgehandelt, lehnt das Finanzamt die günstigere Besteuerung nach der so genannten Fünftelregelung ab.

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