Normalerweise gilt der Grundsatz “Ohne korrekte Rechnung kein Vorsteuerabzug”. Doch bei Anwendung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG ist es für den Vorsteuerabzug egal, ob die Rechnung korrekt ist oder nicht. Diese Auffassung bestätigte nun der Europäische Gerichtshof.
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