Selbst kleine und mittelständische Unternehmer, selbstständige Architekten und Bauingenieure sind vor Betriebsprüfungen des Finanzamts nicht geschützt. Doch im Gegensatz zu Großunternehmen haben sie die Möglichkeit, die Steuernachzahlungen nach einer Prüfung des Finanzamts nachträglich kleinzurechnen.
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