Gerade auf Managementebene ist es nicht unüblich, dass sich Führungskräfte über eine Managementbeteiligung am Erfolg des Unternehmens beteiligen dürfen oder sogar sollen. Das erhöht die Motivation, sich für das Unternehmen einzusetzen. Doch wie sind Einkünfte aus solchen Managementbeteiligungen steuerlich zu beurteilen? Aufgrund von so genannten “Leaver-Regelungen” gingen die Finanzämter bisher von Arbeitslohn aus. Diesem Automatismus widersprach der Bundesfinanzhof jedoch.
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