In der UBB-Ausgabe 4/2017 haben wir Sie auf den Seiten 18 und 19 über ein Urteil des Bundesfinanzhofs informiert, nach dem bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Dienstwagennutzung vom Arbeitgeber selbst getragene Benzinkosten abgezogen werden dürfen. Arbeitgeber fragen sich nun, ob sich diese Urteile auch auf die Umsatzsteuer für die Dienstwagennutzung auswirken. Wir klären das für Sie.
1 Seiten
Preis auf Anfrage
Das PDF ist geschützt, bitte kontaktieren Sie den Kundendienst.