Stellen Sie eine Minijob-Kraft in Ihrem Handwerksbetrieb auf 450-Euro-Basis an, können Sie ihr statt Geld tatsächlich auch einen Dienstwagen mit einem geldwerten Vorteil von bis zu 450 Euro im Monat zur Verfügung stellen. Handelt es sich bei dem Minijobber nicht um ein Familienmitglied von Ihnen, muss das Finanzamt diese zugegebenermaßen ungewöhnliche Konstellation anerkennen.
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