Alle Arbeitnehmer, die 2016 einen Dienstwagen nutzen durften, den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung und für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit nach der 1%-Regelung versteuerten und Benzinkosten getragen haben, können sich nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) auf eine Steuerrückerstattung freuen.
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