Findet ein Steuerprüfer heraus, dass eine GmbH oder AG eine Vermögensminderung erleidet oder eine Vermögensmehrung verhindert wird und die Ursachen gesellschaftsrechtlich sind, setzt das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung fest. Doch kann nachgewiesen werden, dass ein Buchungsfehler vorliegt, löst das keine verdeckte Gewinnausschüttung aus.
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