Fallkonstellationen aus Streitfällen der letzten Zeit und aktuelle Urteile verbunden mit der Erkenntnis, dass viele Unternehmer immer noch Schwierigkeiten mit der Abgrenzung haben, waren Veranlassung, jetzt dazu noch einmal in aller Kürze einen aktuellen Überblick zu verschaffen und vor allem die unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen und Besonderheiten aufzuzeigen zwischen den rechtlichen Gebilden “Werkvertrag”/“Werkliefervertrag” und “Kaufvertrag”. Diese betreffen sowohl die Mängelhaftung, Fragen der Absicherung nach § 648 a BGB sowie die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Dazu kommt das Spannungsfeld zwischen BGB und VOB/B.
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