Die Insolvenzanfechtung ist - mit ausdrücklichem gesetzgeberischen Willen - als äußerst scharfes Schwert gegen gläubigerseits ignorierte Kriseneintrittssignale von späteren Insolvenzschuldnern ausgestaltet. Die Anfechtungstatbestände der Insolvenzordnung (InsO) sind deshalb so gefährlich, weil sie nicht darauf Rücksicht nehmen, welchen Ertrag der Auftraggeber im konkreten Auftrag erwirtschaftet hat. Gegenstand von anfechtungsbedingten Rückzahlungsansprüchen des späteren Insolvenzverwalters des Schuldnerunternehmens sind nicht etwa die in jenem Auftrag erwirtschafteten Erträge, sondern - ohne Rücksicht auf die bereits investierten Eingangsleistungen - die erhaltenen Zahlungen. Der UBB gibt einen Überblick über die Systematik.
6 Seiten
Preis auf Anfrage
Das PDF ist geschützt, bitte kontaktieren Sie den Kundendienst.