Übt ein Handwerker seine selbstständige Tätigkeit als Einzelunternehmer oder als Gesellschafter einer Personengesellschaft aus, steht ihm für die bezahlte Gewerbesteuer in seiner Einkommensteuererklärung eine Steueranrechnung nach § 35 EStG zu. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums sorgt nun jedoch für Unruhe.
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