Waren Sie 2016 als Bauleiter an verschiedenen Baustellen und nur einen Tag in der Woche in der Einrichtung Ihres Arbeitgebers tätig, können Sie in der Steuererklärung 2016 deutlich höhere Werbungskosten geltend machen. Es gelten für Sie in diesem Fall nach einem Urteil des Finanzgerichts Nürnberg nämlich die steuerlich günstigen Reisekostengrundsätze.
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