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Prüfung von Bescheinigungen

Berichte - UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft/2017

Seite: 19

Zum Jahreswechsel verlieren wieder viele Freistellungsbescheinigungen zur Bauabzugsteuer ihre Gültigkeit. Je nachdem, ob Sie Auftraggeber (AG) oder beauftragtes Unternehmen (AN) sind, empfiehlt sich die frühzeitige Überprüfung der Gültigkeitsdauer dieser Bescheinigungen.

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