Zum Jahreswechsel verlieren wieder viele Freistellungsbescheinigungen zur Bauabzugsteuer ihre Gültigkeit. Je nachdem, ob Sie Auftraggeber (AG) oder beauftragtes Unternehmen (AN) sind, empfiehlt sich die frühzeitige Überprüfung der Gültigkeitsdauer dieser Bescheinigungen.
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