Kaufen Sie Mitarbeitern eine BahnCard 50 oder 100, können diese die BahnCard sowohl für betriebliche Fahrten bei Dienstreisen oder zu Privatfahrten nutzen. Doch nicht immer muss für diese Privatnutzungsmöglichkeit ein geldwerter Vorteil lohnversteuert werden. Die OFD Frankfurt am Main erläutert in einer Verfügung, wann der Lohnsteuerprüfer des Finanzamts einen geldwerten Vorteil annehmen darf und wann die BahnCard dem Arbeitnehmer lohnsteuerfrei ausgehändigt werden darf (Verfügung v. 31.7.2017, Az. S 2334 A - 80 - St 222)
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