Zahlt ein Arbeitnehmer bei Benutzung eines Dienstwagens Treibstoffkosten oder die Kosten für die Werkstatt, mindern diese Kosten den zu versteuernden geldwerten Vorteil bei der 1%-Regelung. Bei Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode hat das Bundesfinanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung mit erheblichem Steuersparpotenzial veröffentlicht.
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