Zur Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen, die vor dem 15. Februar 2014 erbracht wurden, herrschte aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs und zahlreicher Schreiben des Bundesfinanzministeriums bereits seit Jahren Chaos. Ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums soll dieses Chaos und vor allem die steuerlichen Unsicherheiten insbesondere der leistenden Bauunternehmer beseitigen. Das gelingt zumindest für die Grundfälle. Der UBB stellt die Eckpunkte für die Praxis vor.
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Regeln zur Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen aktualisiert | UnternehmerBrief Bauwirtschaft