Erwirbt eine Finanzbehörde eine Steuerdaten-CD mit vermeintlichen Steuersündern, muss sich die Investition offenbar auch lohnen. Nur so ist zu erklären, dass Steuerzahler, deren Namen auf dieser CD auftauchen, pauschal vorverurteilt werden und trotz nicht eindeutiger Beweise den Negativbeweis erbringen müssen, dass sie keine Steuersünden begangen haben. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat das nun gekippt.
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