Die vertraglich angemessene Höhe der anzusetzenden Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) bei Mehrvergütungsansprüchen (MVA) nach § 2 und § 6 VOB/B wird von Fachleuten kontrovers diskutiert und ist häufig Gegenstand der Rechtsprechung. Basierend auf der baubetriebswirtschaftlich geeignetsten Ermittlung der AGK in der Auftragskalkulation [1, 2] und auf der Anwendung des in diesem Beitrag dargestellten Äquivalenzprinzips bei Bausolländerungen stellt der UBB in diesem Aufsatz ein neues Verfahren zur Ermittlung der Höhe der AGK bei MVA vor.
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