Immer öfter suchen Hochwasserereignisse die Republik heim. Handwerksbetriebe, die Privatleute, Geschäftspartner oder Arbeitnehmer ohne Berechnung unterstützen, genießen steuerliche Privilegien. Diese hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben v. 28.6.2016 (Az. IV C 4 - S 2223/07/0015:016) zusammengefasst und erläutert. Der UBB zeigt die interessantesten Steuervorteile auf.
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Hochwasserhilfe und Steuer | UnternehmerBrief Bauwirtschaft