Vermietet ein Bauunternehmen auch Baugerüste für beauftragte Bauvorhaben, stellt sich in der Praxis die Frage, wann die Zahlungen der Kunden aus Gerüstmietverträgen gewinnerhöhend versteuert werden müssen. Sofort im Zeitpunkt der Zahlung oder erst mit Abnahme? Die Antwort gaben nun die Richter des Finanzgerichts Baden-Württemberg.
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