Ernst & Sohn Logo

Ernst & Sohn Artikeldatenbank

Finanzamt kleinlich bei Kalendern

Berichte - UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft/2016

Seite: 15

Schenken Sie Kunden und Geschäftspartnern wertvolle ledergebundene Kalender mit Ihrem Firmenlogo, dürften Sie diese Ausgaben als klassische Werbeaufwendungen verbuchen. Das Finanzamt könnte sich bei dieser Verbuchung jedoch kleinlich zeigen und den Betriebsausgabenabzug sowie die Vorsteuererstattung versagen.

1 Seiten

Preis auf Anfrage

Das PDF ist geschützt, bitte kontaktieren Sie den Kundendienst.