Haben Sie 2015 einen privaten Gegenstand ausschließlich für Ihren Handwerksbetrieb genutzt? Dann kann das einen zusätzlichen Betriebsausgabenabzug und so eine Steuerersparnis bedeuten. Sie können diese Gegenstände steuerlich in Ihren Handwerksbetrieb “einlegen”. Das bedeutet, dass diese im steuerlichen Betriebsvermögen erfasst und steuersparend abgeschrieben werden können. Hier gibt es einfache Spielregeln.
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