Ein Unternehmer hat bei der Erstellung eines Angebots einen Kran mit dem dazugehörigen Bedienungspersonal in der Pauschale für die Baustelleneinrichtung berücksichtigt. Nach einem Aufklärungsgespräch zum Angebotsinhalt sollte der Bieter ausgeschlossen werden, da die Vergabestelle die Ansicht vertrat, dass es sich hierbei um eine unzulässige Mischkalkulation handle, also um eine unrechtmäßige Verlagerung von Kostenanteilen in eine andere Position.
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