Bereits seit fast vier Jahren warten und hoffen gewerbliche Unternehmer auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Frage, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Schuldzinsen, Mieten und Pachten verfassungsgemäß ist oder nicht. Am 15.02.2016 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorlage des Finanzgerichts zu dieser Thematik als unzulässig zurückgewiesen. Damit bleibt es bei der fragwürdigen Hinzurechnung.
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